Auszug aus unseren AGB 5. Rebstockpacht

    • Nach Zahlungseingang und nach Eingang des ausgefüllten Formulars "Angaben zum Rebstock-Pacht-Zertifikat" versenden wir das Zertifikat an die gewünschte Postanschrift.
    • Den Gutschein für den Wein senden wir dem Pächter / der Pächterin postalisch zu, sobald der Wein aus dem Jahrgang des Pachtbeginns (bei Weißwein, bei Rotwein aus dem Vorjahr des Pachtbeginns) geerntet, verarbeitet und abgefüllt wurde. Dieser Gutschein ist für fünf Jahre gültig. Falls der betreffende Wein wider Erwarten nicht geerntet/abgefüllt wurde oder zum Einlösetermin bereits ausgetrunken sein sollte, erhält der Pächter / die Pächterin einen Einkaufsgutschein für einen gleichwertigen Wein in unserem Sortiment. Der Gutschein kann während unserer regulären Öffnungszeiten in unserer Vinothek eingelöst werden. Alternativ stellen wir den Wein auch gerne per Paketsendung zu. In diesem Fall werden unsere aktuellen Versandkosten berechnet.
    •  Die Einladungen zur kostenlosen Teilnahme an unseren Frühlings- und Herbsttagen erhält der Pächter / die Pächterin im April und im Oktober auf dem Postweg. Der 10%-Rabatt bezieht sich auf die Listenpreise für Privatkunden aller Weine, Sekte, Seccos, Säfte und Brände  und gilt nicht in Kombination mit anderen Rabatten oder Preisnachlässen. Den Rabatt haben wir in unserer Kundendatenbank beim Pächter / bei der Pächterin hinterlegt. Er wird bei allen Einkäufen innerhalb der Pachtlaufzeit abgezogen.
    • Das Gravurschild wird spätestens vier Monaten nach Pachtbeginn am Rebstock angebracht. Mit seiner/ihrer Rebstock-Nummer, kann der Pächter / die Pächterin auch gerne seinen/ihren Rebstock vor Ort im Weinberg besuchen. Wo dieser genau steht, erfährt er/sie auf Anfrage in unserer Vinothek.

     

    Sektkellerei Fitz KG

    Weinstraße Nord 51

    67098 Bad Dürkheim; Germany

    Tel: +49 6322 5389; E-Mail: info@fitz-ritter.de